Bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit verringert sich das Einkommen. Bei Angestellten in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Ende der Lohnfortzahlung und bei privat krankenversicherten Selbstständigen sofort. Die Krankentagegeldversicherung springt in diesen Fällen nach sechs Wochen ein.

Für Selbstständige sind die Risiken im Arbeitsleben etwas höher als bei Angestellten. Das zeigt sich unter anderem im Krankheitsfall. Wird etwa ein Künstler, Publizist, Arzt oder Zahnarzt krank, bekommt er keine Entgeltfortzahlung, wie sie Arbeitnehmer in den ersten sechs Wochen der Krankheit erhalten. Er muss in dieser Zeit auf seine Ersparnisse zurückgreifen.

Nach sechs Woche tritt bei Angestellten die Krankenkasse ein und zahlt ein Krankengeld. Die Höhe dieses kalendertäglich berechneten Krankengeldes ist einkommensabhängig. Üblich sind 70 Prozent des Bruttogehalts, höchstens jedoch 90 Prozent vom Nettoeinkommen. Einmalzahlungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, werden dabei berücksichtigt.

Unternehmer dagegen haben keinen Anspruch auf dieses Krankengeld. Sind sie krank, fällt ihr Einkommen weg. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger an, kann das schnell existenzbedrohend werden. Insbesondere da die Fixkosten weiterhin anfallen und dem kein Einkommen gegenübersteht. Um dem vorzubeugen, können sie eine Krankentagegeldversicherung bei einem privaten Versicherer abschließen. In der Regel nach sechs Wochen bekommen sie dann den versicherten Betrag ausgezahlt.

Wie funktioniert eine private Krankentagegeld-Versicherung?

Wann gibt es Krankengeld für Selbstständige in der GKV?

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