Da bei Abfahrtsski häufig hohe Geschwindigkeiten erreicht werden - und auch beabsichtigt sind - hat Italien verfügt, dass nur diejenigen auf die Piste dürfen, die eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Dies muss auch vor der Abfahrt nachgewiesen werden. Wer keinen Versicherungsschutz hat, muss mit Bußgeldern in Höhe von 100 € bis 150 € rechnen, auch mit einem möglichen Entzug des Skipasses.
Ein vorheriger Versicherungscheck ist also sehr ratsam!
Die Privathaftpflichtversicherung ist zuständig, wenn Personen beispielsweise durch Kollisionen schwer verletzt werden. Dann können schnell fünf- bis sechsstellige Haftungssummen für Krankenhausaufenthalte, Ausfallzeiten im Beruf oder sogar schlimmstenfalls Leibrenten wegen Invalidität anfallen. Hier sollte man nicht am falschen Ende sparen, denn eine private Haftpflichtversicherung kostet mit 80 -130 € im Jahr nicht die Welt und kann für die gesamte Familie einschließlich der Kinder abgeschlossen werden. Und sie schützt nicht nur in Italien.
Zu überlegen ist auch der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Sie würde leisten, wenn man selbst einen Unfall erlitten hat. Die Leistungen reichen von einem Krankenhaustagegeld bis zu einer lebenslangen Unfallrente wegen Invalidität.
Die Skiliftbetreiber müssen eine solche Versicherungsdeckung bei Verkauf des Skipasses anbieten, falls man keine Haftpflichtversicherung besitzt.
Mitglieder des DAV oder auch DSV sind automatisch über den "Alpinen Sicherheitsservice" oder die DSV aktiv-Mitgliedskarte sporthaftpflichtversichert.
Auslandskrankenversicherung
Auch eine private Auslandskrankenversicherung ist unbedingt empfehlenswert. Denn die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen decken oft nicht die Behandlungskosten jenseits der Grenzen. Dann bleibt man auf hohen Arzt- und Krankenhausrechnungen sitzen. Eine private Auslandskrankenversicherung kostet rund 20 € Jahresbeitrag für die Familie und springt beispielsweise auch ein, wenn aus dem Ausland ein medizinischer Krankenrücktransport für mehrere tausend Euro notwendig wird.
In Corona-Zeiten sollte man zudem prüfen, ob der gewählte Tarif einen Versicherungsschutz bietet, wenn das Reiseland zum Hochrisikogebiet erklärt wurde. Auch ob Behandlungskosten für eine Covid-19-Erkrankung übernommen werden, sollten Versicherte unbedingt vorher klären.