Mitarbeiterbindung durch betriebliche Krankenversicherung (bKV)

 

Die betriebliche Krankenversicherung ist eine zusätzliche Vorsorgeleistung des Arbeitgebers für seine Mitarbeiter.

Mit der Zusatzversicherung werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ergänzt (z.B. Chefarzt, Zahnzusatz, Heilpraktiker, etc.).

Der Arbeitgeber schließt bestimmte Tarife – in Form eines günstigen Gruppenvertrages – für seine Mitarbeiter ab und kann die Beiträge zur bKV ganz oder teilweise (als sogenannte Mischfinanzierung) übernehmen.

Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung sind:

  • frei kombinierbare Leistungsbausteine
  • Gruppenverträge zu Sonderkonditionen
  • keine Gesundheitsfragen – Aufnahmegarantie

Ganz egal, ob kleinere Unternehmen mit 10-24 Mitarbeitern oder größere ab 25 Mitarbeitern - wir haben für Sie die passende Lösung.

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