Etwa 30 Prozent aller registrierten Brände sind auf Störungen oder Mängel an elektrischen Anlagen zurückzuführen.
Unternehmer sind aufgrund der hohen elektrischen Gefahr gesetzlich und durch Vorschriften der Unfallversicherungsträger zu regelmäßigen Wiederholungsprüfungen verpflichtet.
In den Bedingungen der Sachversicherungen legt auch der Versicherer genau fest, wie eine Prüfung der elektrischen Anlagen bzw. die Mängelbeseitigung erfolgen muss.
Das Nichtbeachten dieser Vorschriften kann zu Einschränkungen im Versicherungsschutz bzw. zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
Bitte prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen! Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.