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Nov

Brandmelder

Bayern: Ab 1. Januar 2018 gilt Rauchmelderpflicht für alle Wohngebäude Bis zum 31. Dezember 2017 müssen bestehende Wohnungen und Wohnhäuser in Bayern mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht bereits seit Januar 2013. Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer – und zwar unabhängig davon, ob das Eigentum selbst bewohnt oder vermietet wird.…
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