Mitarbeiterbindung durch betriebliche Krankenversicherung (bKV) Die betriebliche Krankenversicherung ist eine zusätzliche Vorsorgeleistung des Arbeitgebers für seine Mitarbeiter. Mit der Zusatzversicherung werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ergänzt (z.B. Chefarzt, Zahnzusatz, Heilpraktiker, etc.). Der Arbeitgeber schließt bestimmte Tarife – in Form eines günstigen Gruppenvertrages – für seine Mitarbeiter ab und kann die Beiträge zur bKV ganz oder teilweise…